Das Landgericht Köln bestätigt die einstweilige Verfügung gegen AEKE wegen Verletzung des eingetragenen Gym Monster-Designs von Speediance

Das Gericht stellt fest, dass die Fitnessgeräte von AEKE das eingetragene EU-Geschmacksmuster von Speediance verletzen, und untersagt die Werbung für die rechtsverletzenden Geräte sowie deren Angebot und Verkauf in Deutschland.